AGB Aurela Mountain Chalets - Ferienwohnungen im Grödnertal
Allgemeine Geschäftsbedingungen und wichtige Informationen zu unseren Chalets in Wolkenstein in Gröden
Anreise/Abreise
Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ersuchen wir Sie, die Ferienwohnung bis 9.00 Uhr freizugeben.
Zahlungen
Banküberweisung oder Bar. Wir akzeptieren keine Kreditkarten.
Die Reservierung ist erst mit der Leistung des Angeldes sowie unserer Reservierungsbestätigung bindend.
Stornobedingungen
- Im Falle von Absagen bis spätestens 3 Monate vor der vereinbarten Ankunft wird nur das Angeld zurückbehalten.
- Zwischen 3 Monaten und 1 Monat ist ein Betrag in Höhe von 50% des gesamten Preises zu entrichten.
- Zwischen 1 Monat und 2 Wochen ist ein Betrag in Höhe von 70% des gesamten Preises zu entrichten.
- Bei Stornierungen mit weniger als 2 Wochen Vorankündigung ist ein Betrag in Höhe von 90% des gesamten vereinbarten Preises zu entrichten.
- Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
Reiseversicherung:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, und zwar jene der „Europäischen Reiseversicherung“.
Zur Reiseversicherung
Haustiere
Haustiere sind leider nicht erlaubt.
Rauchen
Es darf nur im Garten oder auf der Terrasse geraucht werden.
Guest-PASS - AGBs
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.